Beschreibung
Vorliegender Band versammelt in sechs Kapiteln die sonstigen Sozialrechtsgebiete, die weder zum Sozialversicherungsrecht noch zum Recht der Existenzsicherung gehören. Nur zwei dieser Rechtsmaterien sind Teile des SGB, wobei das Kinder- und Jugendhilferecht Gegenstand des SGB VIII ist, während das Recht der Eingliederung behinderter Menschen im SGB IX geregelt ist. Die außerdem dargestellten Rechtsgebiete gelten nach § 68 SGB I als besondere Teile des SGB.